Turnierabsage: Lederhosen-Turnier am 17. September muss leider entfallen
--- aktueller Stand 14. September 2022 ---
Aufgrund der widrigen Wettervorhersagen für die kommenden Tage, hat sich das Organisations-Team des GCK dazu entschlossen, das für Samstag, 17. September 2022, geplante Lederhosen-Turnier abzusagen.
Nach einem Ersatztermin wird gesucht.
16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
--- aktueller Stand 01. April 2022 ---
Aufgrund der neuesten Verordnung ist der Spielbetrieb auf unserer Anlage wieder ohne Einschränkungen möglich. Wir appelieren hier nochmals an unsere Gäste und Mitglieder, sich an die Verhaltensempfehlungen der Staatsregierung zu halten. Diese wären:
"1Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
2In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen (...).
Größere Platzarbeiten vom 28. - 30. März 2022
--- aktueller Stand 23. März 2022 ---
Aufgrund von größeren Platzarbeiten ist das Bespielen des Platzes von Montag, 28. März, bis einschließlich Mittwoch, 30. März, nur eingeschränkt möglich. Die Grüns sind während dieses Zeitraums komplett gesperrt. Das Spielen auf Wintergrüns ist möglich.
Das Übungsgelände ist während dieser drei Tage geöffnet und kann uneingeschränkt genutzt werden.
Verordnung zur Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
--- aktueller Stand 16. Februar 2022 ---
Die Bayerische Staatsregierung beschließt weitreichende Lockerungen ab dem 17. Februar 2022. Die Sportausübung fällt ab sofort wieder unter die 3G-Regel.
In der 15. BaylfSMV (Update 17. Februar) heißt es nun gern. §5 (2) ist unter der Voraussetzung von 3G (geimpft, genesen oder getestet) der Zugang zu Sportstätten zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung und praktischen Sportausbildung möglich. Das bedeutet, dass das Golfspiel und auch das Golftraining ab heute auch wieder für Ungeimpfte möglich ist, sofern ein Test nachgewiesen werden kann.
Zulässige Tests sind:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt
- PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt
- Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt
- Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte
Dementsprechend gelten auf dem Gelände momentan folgende Regelungen
- Golfplatz, Übungsgelände: 3G
- Gastronomie: 2G (keine Sperrstunde) - ab März 3G
- Ausnahme von 2G: Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden
- Zugang zur Sanitäranlagen, Umkleiden: Maskenpflicht und Mindestabstand
Alle weiteren Informationen finden Sie hier
Pressemitteilung der Bayer. Staatsregierung bzgl. der Corona-Pandemie
--- aktueller Stand 14. Dezember 2021 ---
mit dem Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom Dienstag, 14. Dezember, hat sich die Situation für Golfspieler in Bayern wieder geändert. Laut der dazu veröffentlichten Pressemitteilung gleichen Datums dürfen Freiluft-Sportanlagen wieder unter 2G-Auflage benutzt werden.
Im Wortlaut steht dort:
Folgende Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 2G plus zugänglich waren, sind künftig ohne ergänzenden Test nach 2G zugänglich (die übrigen hierfür bisher geltenden Bestimmungen, insbesondere die Kapazitätsgrenze, bleiben aber erhalten):
- Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung (für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G plus) (...)
Im Klartext heißt dies, dass von heute die Testpflicht für Golfspieler entfällt. Spielberechtigt sind demnach alle Personen, die entweder den Genesen-Status belegen oder Ihr Impfzertifikat vorlegen können. Für alle Personen, die nicht diesen Personengruppen zugeteilt werden können, ist die Nutzung einer Sportanlage weiterhin untersagt.
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben weisen wir nochmals auf die Treuepflicht unsere Mitglieder hin. Wenn die 2G-Regel gilt, muss sie nicht nur vom Verein, sondern auch vom jeweiligen Mitglied eingehalten werden. Wir weisen deswegen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Anlage nur unten Einhaltung der 2G-Vorgabe genutzt werden darf. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe behält sich der Golfclub vor, etwaige gegen den Golfclub erhobene Bußgelder direkt an das betroffene Mitglied weiter zu geben.
Das Clubhaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
--- aktueller Stand 25. November 2021 ---
aufgrund der seit gestern, Mittwoch 24. November, gültigen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich für alle Nutzer unserer Anlage neue Vorgaben.
Laut §4 der aktuellen Verordnung gilt für alle Sportstätten des Freistaates die 2G PLUS-Regel:
Im Wortlaut ist dort zu lesen:
„Der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, (…)
erfolgen, soweit diese
- (…) geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
- zusätzlich über einen Testnachweis (…) verfügen (…).“
Das bedeutet für jeden Nutzer unserer Anlage, dass er oder sie zusätzlich zu einem Impf- bzw. Genesenennachweis einen aktuell gültigen Testnachweis mitführen muss (ungeimpfte Personen dürfen sich generell nicht auf der Anlage aufhalten). Laut Verordnung sind zugelassene Tests:
- ein PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden
- ein amtlicher Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben weisen wir auf die Treuepflicht unsere Mitglieder hin. Wenn die 2G PLUS-Regel gilt, muss sie nicht nur vom Verein, sondern auch vom jeweiligen Mitglied eingehalten werden. Wir weisen deswegen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Anlage nur unten Einhaltung der 2G PLUS-Vorgabe genutzt werden darf. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe behält sich der Golfclub vor, etwaige gegen den Golfclub erhobene Bußgelder direkt an das betroffene Mitglied weiter zu geben.
Aufgrund der aktuellen Vorgabenverordnung haben wir uns dazu entschlossen das Clubhaus bis auf Weiteres zu schließen.
Platzpflege-Maßnahmen am Freitag, 08. Oktober
---- aktueller Stand 06. Oktober 2021 ----
Aufgrund von größeren Platzpflege-Maßnahmen ist das Bespielen der Anlage am Freitag, 08. Oktober, nur mit Einschränkungen möglich. Wir bitten diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Corona-Auflagen bei einem Inzidenzwert unter 50
--- aktueller Stand 31. Mai 2021 ---
nachdem sich die Corona-Zahlen im Landkreis Augsburg in den vergangenen Wochen deutlich reduziert haben, dürfen wir vermutlich ab kommenden Montag, 22. Mai, wieder auf die Regelungen für einen Inzidenzwert unter zurückgreifen.
Das heißt im Klartext: Außensport ist wieder für Gruppen mit bis zu zehn Personen möglich. D.h. wir können ab diesem Datum wieder in 4er-Flights in sämtlichen Zusammensetzungen spielen.
Dadurch gelten ab Montag, 31. Mai, folgende Richtlinien
- das Startzeitenintervall bleibt bei zehn Minuten
- der Golftimer ist wieder für 4er-Flights buchbar
- Das Buchungsintervall ändert sich dahingehend, dass man ab Montag, 31. Mai, wieder mehrere Startzeiten am Tag buchen kann.
- Die Startzeitenliste am Clubhaus-Eingang bleibt weiterhin bestehen. In diese Liste muss sich weiterhin eingetragen werden.
- Gastspieler bleiben erlaubt und können sich einen Tag im Voraus in eine freie Startzeit einbuchen lassen.
Corona-Auflagen bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100
--- aktueller Stand 21. Mai 2021 ---
nachdem sich die Corona-Zahlen im Landkreis Augsburg in den vergangenen Wochen deutlich reduziert haben, dürfen wir vermutlich ab kommenden Samstag, 22. Mai, wieder auf die Regelungen für einen Inzidenzwert zwischen 50-100 zurückgreifen.
Das heißt im Klartext: 4er-Flights sind für Personen aus max. zwei Haushalten erlaubt, D.h. zum Bsp. zwei Ehepaare dürfen Ihre Runde wieder zusammen gehen. 4er-Flights bestehend aus Personen, die aus mehr als zwei Haushalten stammen, sind verboten.
Da sich damit die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass wieder 4er-Flights auf unserer Anlage spielen dürfen, haben wir uns dazu entschlossen
- ab Montag, 24. Mai, das Startzeitenintervall auf zehn Minuten zu erhöhen
- den Golftimer weiterhin nur für 2er-Flights buchbar zu belassen. Sollten zwei befreundete Ehepaare miteinander spielen wollen, raten wir dazu einen Ehepartner der Familie X und einen Ehepartner der Familie Y in den Golftimer einzutragen, da der Flight damit durch zwei Haushalte gesperrt ist. Die jeweiligen Ehepartner können sich dann in der Startzeitenliste dazu tragen.
- das Buchungsintervall für Wieder-Buchungen bleibt zunächst unverändert. Mitglieder können sich nur für eine Startzeit am Tag im Golftimer anmelden. Etwaige freie Startzeiten für den Spieltag können während den Öffnungszeiten im Sekretariat erfragt und gebucht werden. Sollte man außerhalb der Öffnungszeiten spielen, kann man sich bei freien Startzeiten in die Startliste eintragen – sofern sich für die Startzeit fünf Minuten vor Abschlag noch niemand eingetragen hat. Die Startzeit gilt dann als frei und spielbar.
- Gastspieler bleiben erlaubt und können sich am Spieltag in eine freie Startzeit einbuchen lassen.
Aufgrund der Entwicklung ist es uns auch wieder erlaubt, die Außen-Gastronomie zu öffnen. Aktuelle Öffnungszeiten sind von 11-16 Uhr.
Turnierkalender online!
Die ersten Turniere stehen fest. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Menü Turnierkalender.
Platzarbeiten am 03./04. Mai
--- aktueller Stand 30. April 2021 ---
Aufgrund von größeren Platzarbeiten ist das Bespielen unserer Anlage von Montag, 03. Mai, bis einschließlich Dienstag, 04. Mai, nur eingeschränkt möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Bundesinfektionsschutzgesetz und seine Auswirkungen auf den Golfsport
--- aktueller Stand 24. April 2021---
Durch den Erlass des 4. Infektionsschutzgesetzes des Bundes vom 23.04.2021 werden für unsere Anlage neue Einschränkungen gültig.
Die Flightzahl und -zusammensetzung wird in diesem Gesetz weiter eingeschränkt
Das heißt im Klartext: Golf ist nur noch alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt möglich.
Diese Regelung tritt ab Samstag, 25. April, in Kraft und löst damit die bisherige Regelung ab, wonach Golf "mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person" gespielt werden darf.
Für unser Buchungssystem Golftimer ändert sich dahingehend nichts, da wir ja bereits bei unserer vergangenen Anpassung auf 2er-Flights umgestellt hatten. Neu ist die Tatsache, dass sich zu einem Ehepaar nun keine weitere Person telefonisch eintragen lassen kann bzw. sich in die Startzeitenliste dazu trägt. Die einzige Möglichkeit als Gruppe mit mehr als zwei Spielern auf den Platz zu gehen sind Flights bestehend aus einer Familie, die in einem Haushalt zusammenleben (z.B. Vater, Mutter, Tochter).
Wiedereröffnung der Golfanlage am 8. März
--- aktueller Stand 06. März 2021 ---
Regelungen zur Startzeitenbuchung
- Um auf dem Platz spielen zu können, muss online eine Startzeit über unseren Golftimer gebucht werden.
- Die Buchung ist für Mitglieder bis zu drei Tage im Voraus möglich. Gäste können tagesaktuell offene Startzeiten telefonisch erfragen und buchen.
- Das Buchungsintervall beträgt 10 Minuten
- Der jeweils nächste Tag wird um 08.00 Uhr morgens zur Buchung freigeschaltet
Startschuss für die erste Buchung am 08. März und die Folgetage ist am Samstag, 06.03.2021 um 10.00 Uhr
Vorgaben bei einem Inzidenzwert unter 50:
Es dürfen regulär bis zu 4 Personen in einem Flight spielen
Vorgaben bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100:
Es können bis zu 4er-Flights mit Personen aus maximal 2 Haushalten gebucht werden.
An dieser Stelle erwarten wir absolute Eigenverantwortlichkeit der Spielerinnen und Spieler. Bitte informieren Sie sich täglich über die aktuelle Inzidenzzahl und verfahren an Tee 1 vor der Runde entsprechend.
Die Vorgaben zum Nachlesen finden Sie auch hier!
Wiedereröffnung der Golfanlage am 8. März
--- aktueller Stand vom 4. März ---
Der Bayerische Golfverband gibt bekannt, dass die bayerischen Golfplätze ab dem 8. März unter bestimmten Voraussetzungen wohl wieder öffnen dürfen.
Offiziell ist dies jedoch erst nach Verabschiedung des finalen Verordnungskontextes!
Die genauen Regelungen folgen laut dem Verband in den kommenden Tagen, sobald die Verordnung von der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht sei.
Solange bitten wir alle Mitglieder und Freunde des GC Königsbrunn um etwas Geduld. Das weitere Procedere für die Wedereröffnung der Golfanlage wird veröffentlicht, sobald wir Klarheit über die Vorgaben der Verordnung haben.
ACHTUNG: Komplettsperrung der Anlage bis voraussichtlich mindestens 07. März 2021
--- aktueller Stand vom 15. Februar---
Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Verordnung der Bayerischen Staatsregierung bzgl. der Corona-Pandemie sind wir dazu verpflichtet, die komplette Anlage bis mindestens 07. März 2021 zu schließen.
Betroffen von dieser Schließung ist neben dem Clubhaus, Gastro-Bereich und Übungsgelände auch der Platz. Ein Spielen ist deswegen strengstens untersagt.
Das Team des GCK hält Sie über etwaige Lockerungen auf dem Laufenden
ACHTUNG: Komplettsperrung der Anlage bis voraussichtlich mindestens 14. Februar 2021
--- aktueller Stand vom 22. Januar 2021 ---
Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Verordnung der Bayerischen Staatsregierung bzgl. der Corona-Pandemie sind wir dazu verpflichtet, die komplette Anlage bis mindestens 14. Februar 2021 zu schließen.
Betroffen von dieser Schließung ist neben dem Clubhaus, Gastro-Bereich und Übungsgelände auch der Platz. Ein Spielen ist deswegen strengstens untersagt.
Das Team des GCK hält Sie über etwaige Lockerungen auf dem Laufenden
ACHTUNG: Komplettsperrung der Anlage bis voraussichtlich mindestens 31. Januar 2021
--- aktueller Stand vom 11. Januar 2021 ---
Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 30. November 2020 - https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/ - sind wir dazu verpflichtet, die komplette Anlage bis mindestens 31. Januar 2021 zu schließen.
Betroffen von dieser Schließung ist neben dem Clubhaus, Gastro-Bereich und Übungsgelände auch der Platz. Ein Spielen ist deswegen strengstens untersagt.
Das Team des GCK hält Sie über etwaige Lockerungen auf dem Laufenden
ACHTUNG: Komplettsperrung der Anlage bis voraussichtlich mindestens 10. Januar 2021
--- aktueller Stand vom 10. Dezember 2020 ---
Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 30. November 2020 - https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/ - sind wir dazu verpflichtet, die komplette Anlage bis mindestens 10. Januar 2021 zu schließen.
Betroffen von dieser Schließung ist neben dem Clubhaus, Gastro-Bereich und Übungsgelände auch der Platz. Ein Spielen ist deswegen strengstens untersagt.
Das Team des GCK hält Sie über etwaige Lockerungen auf dem Laufenden
Winterregeln Saison 2020/21
Um während der Wintersaison den Spielbetrieb möglichst platzschonend zu halten, sind einige wichtige Regeln zu beachten.
Zur Schonung des Platzes gilt grundsätzlich: nicht vor 8 Uhr starten.
Grüns: Sommergrüns bei Raureif und Schnee keinesfalls betreten, bis der Raureif/Schnee sich aufgelöst hat.
Grundsätzlich gilt: Ein Grün ohne Fahne darf nicht angespielt werden!
Ein Putt gilt innerhalb einer Schlägerlänge als eingelocht.
Die Abschlagzonen sind explizit gesperrt und dürfen nicht betreten werden.
Abschläge dürfen in den neben den Abschlagzonen gekennzeichneten Flächen getätigt werden.
Zieh-Trolleys sind nicht verboten, jedoch bitten wir alle Mitglieder und Gäste, soweit das möglich ist, ihr Bag zu tragen.
Die Nutzung der Golf-Carts und Elektro-Trollys ist während der Wintersaison (Dezember bis Ende Februar) untersagt.
Die Driving Range ist von Mattenabschlägen bespielbar.
Putting-Greens und Pitching-Green sind gesperrt.
Bitte unterstützen Sie die Schonung unseres Platzes während der Winterzeit.
Aktuelles (31. Oktober 2020)
Aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen gelten während den November-Wochen folgende Einschränkungen auf unserer Anlage:
- Eine Startzeitenbuchung über unseren Golftimer ist zwingend erforderlich.
- Es darf nur noch in Zweier-Flights gespielt werden – unser Startzeiten-Tool ist ab Montag, 02. November, bereits dahingehend überarbeitet.
- Einzige Ausnahme: Drei oder vier Personen aus einem Hausstand spielen zusammen. Eine solche Reservierung ist nur telefonisch während unserer Öffnungszeiten möglich.
- Um möglichst vielen Spielern die Möglichkeit zu geben zu spielen, wird es in den kommenden Wochen nicht möglich sein zwei Startzeiten an einem Tag zu buchen. Lediglich eine 9-Loch-Runde ist pro Tag pro Mitglied zugelassen. Eventuell freie zweite Startzeiten des Spieltags können im Sekretariat während den Öffnungszeiten erfragt werden.
- Gastspieler können während dieser Zeit die Golfanlage leider nicht nutzen.
- Eine telefonische Anmeldung ist in der Regel wochentags zwischen 9-12 Uhr sowie Samstag/Sonntag von 11 bis 13 Uhr unter der Nummer 08231-32772 möglich. Deswegen nochmals die eindringliche Bitte: nutzt das Online-Tool. Es macht uns die tägliche Organisation des geregelten Spielbetriebs wesentlich einfacher.
- Auf der Driving Range ist die Anzahl der Mattenabschläge auf sechs begrenzt. Übungs-Grüns, Chipping- und Pitching Area dürfen von maximal einer Person bespielt werden. Die Rasenabschläge sind gesperrt. Vor der Nutzung der Übungsanlage muss sich zwingend in die ausliegende Anwesenheitsliste eingetragen werden.
- Der Gastro-Bereich ist während der aktuellen Corona-Einschränkungen geschlossen. Sanitäreinrichtungen können von max. zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.
- Im Clubhaus besteht absolute Maskenpflicht.
- Die Caddy-Räume dürfen nur von einer Person betreten werden. Auch in diesen Räumen herrscht absolute Maskenpflicht.
Aktuelles
Der Herbst ist da und deswegen ändern sich die Öffnungszeiten unseres Gastro-Bereichs.
Wir haben ab sofort täglich von 11 - bis 16 Uhr geöffnet. Das GCK-Team behält sich allerdings vor, bei schlechtem Wetter den Gastro-Betrieb ganztägig geschlossen zu lassen.
Bei gutem Wetter und hoher Resonanz gibt es die Möglichkeit, dass wir die "abendliche Sperrstunde" nach hinten verschieben.
Aktuelles
Ab sofort kann unser allseits beliebtes Winterabo wieder käuflich erworben werden.
Gültig ab 1. November 2020 können Nicht-Mitglieder unseren Golfplatz dann bis zum 31. März 2021 uneingeschränkt bespielen.
Der Preis für das Winterabo 20/21 beträgt 300,-- €
Aktuelles
Wir gratulieren unseren Clubmeister 2020 zu Ihren Titelgewinnen
- Peter Rohal (Herren)
- Rudolf Geldhauser (Senioren)
- Silvia Dommert (Damen)
- Angelika Czermak (Seniorinnen)
Des Weiteren bedanken wir uns bei allen Teilnehmern, Helfern, Sponsoren und Mitarbeitern, die Ihren Teil zur Ausrichtung dieser Clubmeisterschaft beigetragen haben.
Das nächste Highlight steht bereits am Sonntag, 20. September, mit unserem Lederhosen-Turnier an. Wir hoffen auch hier auf eine große Teilnehmerzahl und eine ähnlich gute Stimmung wie bei unseren vergangenen Turnieren.
Aktuelles
Liebe Mitglieder und Gäste,
der aktualisierte Turnierkalender ist online.
Gastspieler:
Bis auf weiteres gelten folgende Regelungen:
• Gäste können ihre Startzeit frühestens einen Tag im Voraus online buchen (telefonisch im Club früher möglich)
Die Vorstandschaft
- Die Driving Range ist jeweils am Mittwoch ab 18:30 Uhr und Donnerstag bis ca. 11:00 Uhr wegen Platzpflege gesperrt!
- Termine für Platzreifekurse und alle Details dazu folgen in Kürze.
- Platzübersicht neu gestaltet
- Die Gastronomie ist derzeit nur eingeschränkt geöffnet, bitte informieren Sie sich hier vorab über die aktuellen Öffnungszeiten.
- Bitte beachten Sie die Platzordnung! <<hier klicken>>
- Achtung! Die Reservierung der Startzeiten erfolgt unter der Telefonnummer 08231 - 918690 oder online.